Hausverwaltung VHG MBH Verwaltung von Wohnungseigentum und Miethäusern Immobilienmakler
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Hausverwaltung VHG MBH Verwaltung von Wohnungseigentum und Miethäusern Immobilienmakler

Feuerbachstraße 13 65195 Wiesbaden

VERWALTUNG

Unser Dienstleistungsangebot entspricht dem Aufgaben- und Befugnis-Katalog, wie er in den §§ 27 und 28 WEG festgelegt ist. Darüber hinaus sind wir aber immer bereit, die Eigentümergemeinschaft in jeglicher Hinsicht tatkräftig zu unterstützen. Nicht zuletzt ist es Sache eines objektiv und verantwortungsbewusst handelnden Verwalters, dass das gemeinschaftliche Zusammenleben der Miteigentümer auf engstem Raum harmonisch verläuft.

  • Beschlüsse der Wohnungseigentümer zu vollziehen und für die Durchführung der Hausordnung zu sorgen;
  • die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen;
  • in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen;
  • gemeinschaftliche Gelder zu verwalten, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten handelt,
  • alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;
  • Willenserklärungen und Zustellungen entgegenzunehmen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer in der Eigentümergemeinschaft gerichtet sind;
  • Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, sofern der Verwalter hierzu durch den Beschluss oder Vereinbarung der Wohnungseigentümer ermächtigt ist;
  • Suche eines Hausmeisters, Abschluss eines Hausmeistervertrages in eigenem oder fremden Namen, Überwachung des Hausmeisters;
  • Abschluss von Wartungsverträgen (Heizung usw.);
  • Versendung der Eigentümerversammlungsprotokolle an alle Eigentümer;
  • Aufstellung eines Wirtschaftsplanes für das jeweilige Kalenderjahr;
  • Aufstellung einer Abrechnung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, sowie Erstellung und Versendung der Einzelabrechnungen;
  • jederzeitige Rechnungslegung aufgrund Mehrheitsbeschlusses;
  • einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung einzuberufen;
  • u. U. außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen;
  • den Vorsitz der Versammlung zu führen;
  • in einer Niederschrift (Ergebnisprotokoll) die gefassten Beschlüsse aufzunehmen;
  • Abschluss der entsprechenden Hausversicherungen;
  • Inkasso und Verwaltung einer Instandhaltungsrücklage.